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Unsere Vereinsstrecke von ca. 6 Kilometern fängt Oberhalb von Heinzenberg an, und endet mit der Mündung in die Nahe bei Simmertal. Gastfischerkarten können online über Hejfish oder and am Campingplatz Haumühle sowie beim Vorsitzenden Michael Nawroth, auf der Lay 2 ,55618 Simmertal erworben werden.
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Besondere Bedingungen für Gastfischer:Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.Mit der Entgegennahme des Erlaubnisscheines werden die gesetzlichen Regelungen sowie die vereinsinternen Bestimmungen anerkannt.Vereinsmitglieder sind berechtig, die Angelgerätschaften und den Erlaubnisschein zu kontrollieren.Das Fanggerät darf vom Erlaubnisscheininhaber nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.Das Fischen mit künstlichen Ködern wie Spinner, Blinker, Wobbler mit Ausnahme des Fliegenfischens sowie mit lebenden Köderfischen ist verboten. Ebenso ist das Hältern der Fische und das Anfüttern verboten.Die Inhaber von Jugendfischereischeinen dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen fischen.Wer sich-diesen Regelungen widersetzt, in der Schonzeit oder im Schongebiet angelt, bekommt grundsätzlich keinen Erlaubnisschein mehr und hat auch sofort die erteilte Fangerlaubnis verloren. Jede Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht.
Gastangler in Begleitung:Gastangler üben die Fischwaid auf der Strecke von der Mündung Simmerbach bis Franzhof sowie vom Wehr Kissling bis einschl. Campingplatz -ganzjährig- aus (d.h. nicht im Pachtgelände des Eigenfischereibezirkes der Fa. Kissling).Gastangler in Begleitung eines aktiven/passiven Mitgliedes des ASV Simmertal auf der ganzen Strecke ausschließlich im Pachtgelände des Eigenfischereibezirkes der Fa. Kissling.Fischereigrenze(Mündung Nahe)Besondere Hinweise1. Das Befahren von Ufergelände außerhalb der Straßen und Feldwege ist untersagt.Für Flurschäden haftet jeder Erlaubnisscheininhaber selbst. 1 Untermaßig, gesperrte und während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich nach dem Fang lebend und mit der gebotenen Vorsicht waidgerecht ins Gewässer zurückzusetzen. 2 Bitte Schonbezirke beachten ! 3 Das Befischen des Gewässers von Brücken oder hohen Mauern ist verboten.